Strafrecht

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  •  info@anwaltskanzlei-tawakuli.de
  •  Süderstr. 153A, 20537 Hamburg

 

  • Erreichbarkeit: In Notfällen zählt jede Minute. Sie können uns unter der Rufnummer 040 46656346 auch außerhalb der Öffnungszeiten kontaktieren.

Strafrecht

 

Im Leben gibt es Momente, die unerwartet und belastend sein können – insbesondere dann, wenn es um strafrechtliche Vorwürfe geht, die weitreichende Konsequenzen haben können – sowohl beruflich als auch privat.

Ob Sie einer Straftat beschuldigt werden, Opfer einer Straftat sind oder in einer komplexen rechtlichen Situation Unterstützung benötigen, unsere Kanzlei steht Ihnen entschlossen und engagiert zur Seite.

 

Unsere Expertise im Strafrecht

 

Unsere Kanzlei bietet umfassende und professionelle rechtliche Beratung in allen Bereichen des Strafrechts. Wir verstehen, dass jeder Fall individuell ist und behandeln Ihre Angelegenheiten mit der notwendigen Diskretion, Sorgfalt und Empathie.

 

Unsere Leistungen im Überblick

 

  • Strafverteidigung: Wir vertreten Sie kompetent in allen Phasen eines Strafverfahrens – von der polizeilichen Vernehmung bis zur Hauptverhandlung. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen bestmöglich zu wahren und die beste Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

 

  • Beauftragung als Wahl- oder Pflichtverteidiger:  Herrn Rechtsanwalt Jawed Tawakuli können Sie sowohl als Strafverteidiger auf Wahlbasis als auch als Pflichtverteidiger beauftragen.

 

  • Beratung im Ermittlungsverfahren: Schon im frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens können wir entscheidend eingreifen, um unnötige Belastungen und Risiken für Sie zu minimieren. Bereits hier können wir zum Schutz Ihrer rechtlichen Interessen, Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft beantragen, den Tatvorwurf rechtlich prüfen sowie eine etwaige Einstellung des Verfahrens erwirken, sodass es gar nicht zu einer Hauptverhandlung kommt.Ein Strafverfahren kann hierbei aus verschiedenen Gründen eingestellt werden. Diese Gründe basieren auf rechtlichen Regelungen, die sicherstellen, dass Verfahren nur dann weitergeführt werden, wenn dies verhältnismäßig und sinnvoll ist. Zu den häufigsten Gründen gehören:
    •           Mangel an Beweisen (§ 170 Abs. 2 Strafprozessordnung)
      Wenn nach Abschluss der Ermittlungen keine hinreichenden Beweise vorliegen, die eine Verurteilung wahrscheinlich machen, wird das Verfahren eingestellt. Dies dient dem Schutz Unschuldiger und der Vermeidung unnötiger Verfahren.
    •           Geringfügigkeit (§ 153 Strafprozessordnung)
      Bei geringfügigen Straftaten kann das Verfahren eingestellt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung fehlt und die Schuld des Täters als gering einzustufen ist. Dies entlastet die Justiz und konzentriert Ressourcen auf schwerwiegendere Fälle.

 

  • Opferschutz: Als Opfer einer Straftat können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir kümmern uns um Ihre Nebenklage und helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

 

  • Jugendstrafrecht: Für junge Menschen bieten wir spezielle Beratung und Vertretung, um die bestmögliche Lösung für eine zweite Chance zu finden.

 

  • Wirtschaftsstrafrecht: Wir sind spezialisiert auf komplexe Fälle, die wirtschaftsrechtliche Aspekte betreffen, und unterstützen Unternehmen sowie Einzelpersonen.

 

  • Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz: Sollten Sie im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln beschuldigt werden, stehen wir Ihnen mit fundierter Fachkenntnis zur Seite.

 

Warum wir die richtige Wahl sind

 

  • Erfahrung: Mit einer nachgewiesenen Erfolgsbilanz in vielfältigen strafrechtlichen Verfahren können Sie sich auf unsere Expertise verlassen.

 

  • Engagement: Wir kämpfen entschlossen für Ihre Rechte und lassen nichts unversucht, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

 

  • Mehrsprachigkeit: Um Ihnen die Kommunikation zu erleichtern, bieten wir unsere Dienste in mehreren Sprachen an, darunter Deutsch, Englisch, Dari und Persisch/Farsi an.

 

  • Erreichbarkeit: In Notfällen zählt jede Minute. Sie können uns unter der Rufnummer 040 46656346 auch außerhalb der Öffnungszeiten kontaktieren.

 

  • Bundesweit: Wir vertreten Sie vor sämtlichen Behörden und Gerichten im gesamten Bundesgebiet.
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